Rechtsprechung
LAG Sachsen, 29.01.1998 - 6 Sa 1201/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Änderungskündigung einer Musikschullehrerin bei Einordnung eines Vertrages als Arbeitsvertrag oder freier Mitarbeitervertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff; KSchG §§ 1 ff.
Zur Arbeitnehmereigenschaft von Musikschullehrern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 04.07.1997 - 5 Ca 394/97
- LAG Sachsen, 29.01.1998 - 6 Sa 1201/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.1998 - 6 Sa 1201/97
Die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis kann nicht durch Parteivereinbarung abbedungen und dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes entzogen werden (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 5 AZR 627/93 -, AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter m. w. N.).Hieraus folgt aber nicht, daß die bloße Nichtausübung von Weisungsrechten das Vertragsverhältnis als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis qualifiziert (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, aaO.).
Nach diesen Grundsätzen ist es prinzipiell möglich, daß Musikschullehrer auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG, Urteil vom 26.01.1977 - 5 AZR 795/75 -, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, aaO. m. w. N.).
Solche Umstände können das vom Schulträger beanspruchte Recht sein, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen oder das Rechtsverhältnis durch einseitig erlassene "Dienstanweisung" zu regeln (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, aaO. m. w. N.).
Die Einräumung eines solchen Rechts ist mit einem freien Mitarbeiterverhältnis jedoch regelmäßig nicht vereinbar (BAG…, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, aaO.; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - aaO.).
Mit dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, aaO.) ist davon auszugehen, daß es durchaus nicht ungewöhnlich ist, daß der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts - nicht zuletzt im eigenen Interesse - auf Wünsche seiner Arbeitnehmer eingeht.
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.1998 - 6 Sa 1201/97
Solche Umstände können das vom Schulträger beanspruchte Recht sein, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen oder das Rechtsverhältnis durch einseitig erlassene "Dienstanweisung" zu regeln (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG…, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, aaO. m. w. N.).Die Einräumung eines solchen Rechts ist mit einem freien Mitarbeiterverhältnis jedoch regelmäßig nicht vereinbar (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, aaO.; BAG…, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - aaO.).
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.1998 - 6 Sa 1201/97
Die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis kann nicht durch Parteivereinbarung abbedungen und dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes entzogen werden (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 5 AZR 627/93 -, AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter m. w. N.).